sel ber unbestrittenermassen dem Faustpfand- Uebergabe, verbunden mit einer «Anmerkung) im Sinne besitzer des Grundpfalldtitels zufällt. des Art. 869 Abs. 2 ZGB, zu Eigentum oder Faustpfand 3. - Mit Unrecht nimmt die Beklagte unter Berufung übertragen werden konnte. Die Verpfändung von Eigenauf ein von ihr eingeholtes Gutachten von Prof. "VIELAJ."JD tümerpfandtiteln, gleichviel ob diese vor der Verpfänden Standpunkt ein, dass dem Kläger das beanspruchte dung « forderungsbekleidet )} oder« forderungsentkleidet & Pfandrecht an den Mietzinsen deshalb nicht zustehen waren, ist - entgegen WIELAND, Anm. 6 c bb zu Art.