und zwar macht es dabd keinen Es ist übrigens nicht einzusehen, warum die Mietzinse, Unterschied, ob die Begebung zu Eigentum, oder aber die beim Vorhanden sein eines besondern Grundpfand- bloss zu Faustpfandrecht erfolgt ist; ebensowenig, ob der gläubigers ohne weiteres diest'm verhaftet sind, in einem Titel auf den Inhaber lautete, also durch einfache Besit- Falle wie dem vorliegenden von den Chirographargläubi- zesübertragung veräussert, bezw. verpfändet, oder ob er gern lukriert werden sollten, während der Erlös des Grund- auf den E i gen t ü m e I' lautete und daher nur durch pfandE.s sel