amt zu führendes besonderes Register einzutragen ist, - komme. Die Fragr, ob ein « forderungsbekleidetes ;) od{ r so muss ihm auch das Recht zugestanden werden, an aber ein (l forderungsentkleidetes »Eigentümerpfandrecht Stelle des Grundpfandgläubigers die diesem nach Art. 806 vorliege, ist von vornherein nur hinsichtlich derjenigen ZGB verhafteten Miet- oder Pachtzinse zu seiner Deckung Pfandtitel zu stellen, und ist auch in der Literatur bisher in Anspruch zu nehmen.