Ein Recht zur selbständigen Teilnahme am Liquida- Bei der Prüfung dieser Frage ist 'davon auszugehen, tionsergebnis der Liegenschaft selber steht nun im Kondass einem jeden Pfandgläubiger, - dem F aus t - kurse des Grundeigentümers gerade demjenigen zu, pfandgläubiger insbesondere gemäss Art. 892 Abs. 1 ZGB welcher Eigentümerpfandtitel - als solche erscheinen ..:... ausser der Pfandsache als solcher, im Zweifel auch die dem Kläger verpfändeten Gülten - zu Faustpfand a11fällig damit verbundene Zu b e hör den mitvel- besitzt. Als F aus t pfandforderung ist seine Forderung pfändet sind.