806 sprucht, abzuweisen; ebenso aber die Anschlussberufung A b s. 1 erstreckt sich die Pfandhaft bei vermieteten oder der Beklagten, mit welcher diese verlangt, dass der verpachteten Grundstücken «auch auf die Miet- oder Anspruch des Klägers auch für diE' Zeit vom 1. bis zum Pachtzinsforderungen, die seit Anhebung der Betreibung 15. Deztmber 1913 abgewiesen werde. . auf Verwertung des Grundpfandes 0 der sei t der 4. - Nach diesfm Ausgange des Streites über die E r ö f f nun g des K 0 II kur ses . . . bis zur Verwer- Eigenscbaft des Klägers als Mietzinsgläubigers.