BGE 27 II Nr. 5 und JAEGER, der Kläger im Faustpfandbesitz sämtlicher Grundpfand- Note 5 b ß zu Art. 211). titel ist - so besteht doch ein pfandrechtähnliches, all- 3. - Ergibt sich schon aus den vorstehenden Aus- gemeines Beschlagsrecht der Konkursgläubiger, das einer führungen, also unabhängig von dem in der Abweisungs- Abtretung der Mietzinse für die nach der Konkurseröffanzeige der KonkuI'sverwaltung zitierten Art.