Noch weiter zu gehen und den Mietsehen - nichts entgegengestanden haben. Nun erscheint zins vom genauen Datum der Konkurseröffnung an als aber der Anspruch des Vermieters auf den Mietzins nicht Massaforderung zu erklären, verbietet dagegen die Rückals eine im Momente des Abschlusses der Miete ein für sicht auf die Mieter, die dabei Gefahr laufen würden, allemal, d. h. für die ganze Dauer des Mietverhältnisses einen Teil des bereits an den Gemeinschuldner bezahlten begründete Forderung, die bloss hinsichtlich ihrer Fällig- laufenden Zinses (der ja oft als vorauszahlbar stipuliert