Diese Frage braucht indessen hier des- jeweilen von neuem das Recht auf die vertragsmässige halb nicht entschieden zu werden, wei1 im vorliegenden Gegenleistung, d. h. auf den Mietzins. Da es nun in der Falle beide Berufungen- tatsächlich innerhalb der abge- Macht der Konkursverwaltung steht, durch Verkauf des kürzten Berufungsfristen ergriffen worden sind. Mietobjektes dem Mieter den weitem Gebrauch der Sache