228 Entscheidungen der Ztv1lkammemN° "7. 229 Frage, ob die Mietzinse zur Deckung des Klägers ver- rechtigt sein muss, den Umfang des Grundpfandrechts, wendet werden sollen, trotzdem er, genau genommen, das mit der ihm verpfändeten grundversicherten Fordenicht selber ein Grundpfandrecht an der vermieteten rung verbunden ist, durch den Richter feststellen zu Liegenschaft beansprucht, sondern nur dieselbe Behand- lassen, namentlich in einem Falle wie dem vorliegenden, lung verlangt, die einem Grundpfandgläubiger zuteil wo der formelle Inhaber der Grundpfandforderung an