von der Masse anzuerkennen, und nur für die spätere das Bundesgericht entsprechend vorzugehen. Periode sti die Abtretung als unwirksam zu erklären. Die Klage auf Anerkennung eines Pfandrechts erscheint Demnach sei der Anspruch des Klägers aus dem Gesichts- grundsätzlich als eine KoJIokationsklage, da ja (vergl. punkte der Zession für den zur Zeit der Konkurseröffllung BGE 23 I S. 551, JAEGER, Note 3 zu Art. 247, Noten 4 laufenden vierteljährlichen Mietzins, also bis zum 15. De- und 5 zu Art. 249 und Note 7 zu Art. 250, sowie Konkurszember 1913, zu beschützen.