Gegen dieses Urteil hat der Kläger rechtzeitig » stadtliegenschaft du Gemeinschuldnerin ein ausschlies8- und in richtiger Form die Berufung an das Bundesgericht »liches Anspruchsrecht auf die' bis zum 15. Dezember ergriffen, mit dem Antrag auf vollständige Gutheissung }} 1913 verfallenen Mietzinse anzuerkennen, im übrigen der Klage. )) sei die Klage abgewiesen. » Die Beklagte hat sich der Berufung ebenfalls rechtzeitig Dieses Urteil beruht im wesentlichen auf folgenden und in richtiger Form angeschlossen, mit dem Antrag auf