76 der Konkursverordnung ; Möglichkeit als «Kollokationsanfechtungsklage » behandelt worden ~er Verpfändung von Eigentümer- oder Inhabergrundpfand- ist, mit der « Rechtsfrage »: «Hat die Beklagte ausser titeln oder Inhaberobligationen durch den Grundeigentümer )} dem anerkannten Anspruchsrechte des Klägers auf die bezw. den Titelschuldner selbst. ' » vor der Konkurseröffnung über J. Felder & cie verfalle-