Mietzinse rechtsförmlich abgetreten » worden seien. Die Konkursverwaltung anerkannte die angemeldete Klage des Faustpfaudbesitzers von Eigentümer- oder Inhaber- Hauptforderung, sowie das beanspruchte Pfandrecht an gülten gegen die Konkursmasse des Grundeigentümers auf Anerkennung des vom Kläger beanspruchten Rechts auf ! .I den Gülten, traf dagegen in Bezug auf die Mietzinse foldie Mietzinse der belasteten Liegenschaft, welches Recht • gende Verfügung: