derung des angefochtenen Urteils wird die der Klägerin weitere Grundpfandrechte hafteten auf jener Liegenvom Beklagten geschuldete Summe, unter Vorbehalt schaft nicht. Der Vertrag enthielt sodann noch folgende, ihrer Reduktion infolge des dem Beklagten bewilligten für den vorliegenden- Prozess wesentliche Bestimmung : «Nachlassvertrages • und unter Vorbehalt der Verwer- « Die SchuldnerschafUritt dem Gläubiger sämtliche Mitttung der Faustpfänder, auf 652,667 Fr. 5 Cts. fesi;- » zinse ab der Hauptliegenschaft in der Neustadt ab