A. - Dem Kläger stand gegen die am 1. Dezeml)er 1913 »nen Mietzinse ab der Neustadtliegenschaft der Gemeinin Konkurs erklärte Firma Felder & eie eine unbestrittene » schuldnerin auch sein ausschliessliches Anspruchsrecht » auf die na c h der Konkurseröffnung (1. Dezember 1913) Darlehensforderung von 260,000 Fr. zu. Zur Sicherheit für » fälligen Mietzinse anzuerkennen? » diese Forderung nebst verschiedenen Zinsposten hatte ihm die genannte Firma laut « Anleihens- und Pfand-