Anwendbarkeit des Art. 76 der Konkursverordnung ; Möglichkeit als « Kollokationsanfechtungsklage » behandelt worden ~er Verpfändung von Eigentümer- oder Inhabergrundpfand- ist, mit der « Rechtsfrage »: «Hat die Beklagte ausser tIteln oder Inhaberobligationen durch den Grundeigentümer }) dem anerkannten Anspruchsrechte des Klägers auf die bezw. den Titelschuldner selbst. ' ie » vor der Konkursaröffnung über J. Felder & C verfalle-