Bürgergemeinde Eschlikon, sondern auch bezüglich der Demnach hat das Bundesgericht bereits ausgezahlten 40 % abzuweisen. Im Gegensatz zur erkannt: Vorinstanz kann nämlich darin, dass die Klägerin .ihren * Oben S. 149 f. und S. 172 f. In teil weiser Gutheissung der Berufung und in Abän- 224 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 47. 225