könne, dieser Teil aber dank den im Nachlassvertrag Anrufung dieser Gesetzesbestimmung verwehren, noch enthaltenen Kautelen gesichert sei, ist dagegen unbe- den Richter von deren Anwendung entbinden. streitbar, dass bei einem Nachlassvertrag mit u nb e- 4. - Auf Grund der vorstehenden Erwägungen ist die s tim m t e r Dividende durch die Zulassung von Regress- eingeklagte Forderung um den Betrag der dem Beklagten ansprüchen das Endergebnis der Liquidation ebenso « belasteten », von der « Leihkasse » nicht eingelösten ungünstig beeinflusst würde, wie bei einem Konkurse. Wechsel zu reduzieren, also die Klage für den Betrag