Tatsache, dass die eingeklagten Beträge dem Beklagten Gläubigers aufgestellt worden ist. Es wollte vermieden s. Zt. « belastet}) worden sind~ sondern sie leitet ihn werden, dass die Masse des regressberechtigten Mitausserdem aus Zahlungen ab, die sie effektiv für Rech- verpflichteten die Bestrebungen des Gläubigers, auch nung des Beklagten geleistet habe, bezw. die noch zu gegenüber der Masse des andern Mitverpflichteten einen erwarten seien. Teil seiner Forderung zu liquidieren, durch sofortige Dieser eventuelle Standpunkt der Klägerin ist nach Ausübung ihres Regressrechts durchkreuze ;