Ausführung; denn Trassant und Auszahlung weiterer ca. 30 % durch die Konkursver- Akzeptant sind zweifellos « Mitverpflichtete I} im Sinne waltung und die wahrscheinliche allmähliche Abzahlung des Art. 216 eit. Was aber die Frage der analogen Geder restierenden 30 %durch dieBürgergemeinde Eschlikon, setzesanwendung betrifft, so muss sie hier deshalb bejaht letzteres auf Grund eines auf die Bürgergemeinde als ge- werden, weil der in Art. 216 Abs. 3 enthaltene Grundsatz wesene Inhaberin der « Leihkasse l) lautenden, als voll- nicht mit Rücksicht auf die konkursrechtliche Form der wertig zu betrachtenden Verlustscheins.