Nun hat allerdings die Klägerin erklärt, sie mache Klägerin allein, sei es teils durch sie, teils durch den Beihre Forderung (! eventuell» im Sin ne eines « Revalierungs- klagten, - voll eingelöst sein werden. Dass in diesem anspruchs )} geltend, d. h. sie berufe sich auf die Tatsache Sinne entschieden werden müsste, wenn der Beklagte, der bereits erfolgten Auszahlung einer vorläufigen Kon- ebenso wie die « Leihkasse l}, in K 0 n kur s erklärt workursdividende von 40 %, sowie auf die zu erwartende den wäre, bedarf keine. Ausführung;