216 Abs. 3 SchKG ein Rückgriff der Klägerin auf abzuziehen. Der eingeklagte ( Kontokorrentsaldo » redu- die Liquidationsmasse des Beklagten überhaupt als unziert sich daher um 237,946 Fr. 10 Cts. auf 652,667 Fr. zulässig erscheint solange nicht die von der « Leihkasse >, 5 Cts. akzeptierten Tratten des Beklagten - sei es durch die 3. - Nun hat allerdings die Klägerin erklärt, sie mache Klägerin allein, sei es teils durch sie, teils durch den Beihre Forderung (! eventuell» im Sin ne eines « Revalierungs- klagten, - voll eingelöst sein werden.