Betrag reduziere. Verurteilung des Beklagten zur Deponierung der Nach- Bestand demnach keine Deckungspflicht des Beklagten. lassquote prozessualisch zulässig, d. h. ob das bezügliche so sind die ihm vom 17. Januar 1912 an jeweilen bei der Begehren als im Klagbegehren eventuell inbegriffen zu Akzeptierung seiner Tratten durch die « Leihkasse }) be- betrachten wäre, braucht indessen hier deshalb nicht lasteten Beträge, soweit es sich um ni c h t ein gel ö s t e untersucht zu werden, weil bei analoger Anwendung des Akzepte handelt, von dem Passivsaldo des Beklagten Art. 216 Abs. 3