Nicht nur eintrag erfolgt dann unter dem stillschweigenden Vor- haben nämlich die Parteien übereinstimmend stets von eibehalt einer Stornierung im Falle des Nichteintritts der nem «ungedeckten» Akzeptkredit gesprochen, sondern es Bedingung. In diesem Sinne findet z. B. regelmässig die geht auch aus den bei den Akten liegenden frühern Rech- « Gutschreibung » diskontierter Wechsel seitens der dis- nungsauszügen hervor, dass die «Leihkasse » die von ihr kontierenden Bank statt, auch wenn bei der bezüglichen akzeptierten Tratten des Beklagten seit Jahren anstands-