Der Buch- d. h. des Beklagten, überhaupt nicht bestand. Nicht nur eintrag erfolgt dann unter dem stillschweigenden Vor- haben nämlich die Parteien übereinstimmend stets von eibehalt einer Stornierung im Falle des Nichteintritts der nem «ungedeckten» Akzeptkredit gesprochen, sondern es Bedingung.