jeweiligen Belastunglder von ihm auf die « Leihkasse » sein, ob eine Vor s c h u s s- oder D eck u n g s p fl ich t gezogenen Wechsel im Momente der Akzeptierung ein- des Mandanten bestehe und ob daher beim Akzeptkreditverstanden war, so folgt daraus - immer nach der vertrag die Stornierung der dem Kreditnehmer sofort Argumentation der Vorinstanz - ohne weiteres seine «belasteten» Akzeptbeträge so lange unterbleiben könne, bezügliche Schuldpflicht. als noch die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit einer Diese Auffassung ist rechtsirrtümlich.