ob ihnen irgend ein anderes Rechtsverhältnis, als eben Gläubigern pro rata der anerkannten Forderungen ausdasjenige des « Kontokorrentvertrages '), zu Grunde liegt. zubezahlen » sind. Die hiebei erforderlichen Prozesse Da nun im vorliegenden Falle der Beklagte mit der werden vom Beklagten in seinem eigenen Namen und 218 Entscheidungen der Zivilkammern. N° 46. 219