akzeptierten Tratten des Beklagten, soweit sie nicht vorher eingelöst worden waren, Reduktion der zugesprochenen Summe. bis jetzt 40 % ausbezahlt worden. Die Klägerin erklärt, Das Bundesgericht zieht es sei noch eine weitere Abschlagszahlung von ca. 30 % in Erwägung: zu erwarten, und für die restierenden ca. 30 % werde 1. -