ergab sich pro 30. Juni 1912 ein Saldo von 890,613 Fr. »von 890,613 Fr. 15 Cts. zuzüglich 5 % Zins seit 1. Juli 15 Cts. zu Lasten des Beklagten. In diesem Saldo sind » 1912 als Schuld anzuerkennen und zu bezahlen '? inbegriffen: 237,946 Fr. 10 Cts. für nicht eingelöste, erkannt: teils vor, teils nach dem 30. Juni 1912 fällig gewordene <~ Die Klage wird geschützt. l) Akzepte.