Durch Urteil vom 1. Februar 1915 hat das -» R e c h nun g. l) Kantonsgericht St. Gallen über das Rechtsbegehren der Der Beklagte gab hierauf keine Erklärung ab, und die Klägerin: ({ Leihkasse » belastete ihm von da an die betreffenden « Ist nicht gerichtlich zu erkennen, es habe der Be- Beträge schon bei der Akzeptierung der Tratten. Hiebei l) klagte der Klägerschaft eine Kontokorrent-Forderung