Sowohl die Zahlungen der (l Leihkasse ) als diejenigen des Beklagten wurden im «Kontokorrent) gebucht, und zwar diejenigen der ({ Leihkasse )) erst im Momente der Einlösung, nicht schon im Momente der Akzeptierung der 'Vechsel. Die Semesterrechnungsabschlüsse ergaben jeweilen ein Saldo von mehreren Hunderttausend Franken