so steht ihr nur die Möglichkeit offen, die Frage nochmals der Gläubigerversammlung zur Entscheidung vorzulegen. 46; Orteil der II. Zivilabteilung vom S4. März 1915 Demnach hat die Schuldbetreibungs- u. Konkurskammer i. S. Schönenberger, Beklagter, gegen erkannt: Xonkursmasse der Leih- und Sparkasse Eschlikon, Klägerin. Der Rekurs wird gutgeheissen und die Entscheide der Erw.