Sowohl die Zahlungen der «Leihkasse ) als diejenigen des Beklagten wurden im « Kontokorrent) gebucht, und zwar diejenigen der « Leihkasse » erst im Momente der Einlösung, nicht schon im Momente der Akzeptierung der Wechsel. Die Semesterrechnungsabschlüsse ergaben jeweilen ein Saldo von mehreren Hunderttausend Franken