Schönenberger, Beklagter, gegen erkannt: Konkursma.sse der Leih- und Sparkasse Esohlikon, Klägerin. Der Rekurs wird gutgeheissen und die Entscheide der Erw. 1 und 2: Akzeptkreditverhältnis zwischen einer Bank kantonalen Instanzen werden aufgehoben, soweit sie eine als Kreditgeberin und einem Gewerbetreibenden als Kredit- Verschiebung der Liegenschaftenverwertungen im Kon- nehmer. Belastung der akzeptierten Wechsel im Kontokurse von J. Felder & Oe anordnen. korrent. Zeitpunkt der Belastung.