dass sie die Entscheidung der Aufsichtsdie Bt schw\'rd~ am 25. Mai 1915 teilweise gut und wies behörde auruft. Vielmehr hat ein jeder Gläubiger das die Konkursverwaltung an, die zweite Steigerung in Recht, zu verlangen, dass der Beschluss der Gläubiger- Beziehung auf die Liegenschaften Kupferhammer F II versammlung beachtet und' ausgeführt werde. Die Aufqnd III unverzüglich anzuordnen. sichtsbehörden können Beschlüsse der zweiten Gläubiger- . Aus der Begründung des Entscheides ist folgendes her- versammlung, die sich auf Art. 253 Abs. 2 SchKG vorzuheben : Die Verfügung der.