Ausserdem wies er tung selbst bestimmen können. Nachdem sie es aber nicht darauf hin, dass in Beziehung auf die Liegenschaften getan, sondern ihre Kompetenz in dieser Beziehung der Kupferhammer F II und III bereits die erste Steigerung Konkursverwaltung delegiert hat, kann sich diese der stattgefunden habe. Verpflichtung zur Beschlussfassung nicht einfach dadurch Die obere Aufsichtsbehörde des Kantons Luzern hiess entziehen. dass sie die Entscheidung der Aufsichtsdie Bt schw\'rd~ am 25. Mai 1915 teilweise gut und wies behörde auruft.