Konkursverwaltung von sich aus die untere Aufsichts- Nun ist ein solcher Einspruch bisher nur vom Deut- behörde, sämtliche Verwertungen von Amtes wegen wenigschen Re iche, dagegen nicht von Frankreich erhoben stens bis zum 1. Januar 1916 einzustellen. worden. Die Vereinbarung vom 1. Februar 1913 zwischen Durch Entscheid vom 9. April 1915 stellte die untere dem Bundesrat und der französischen Regierung will an Aufsichtsbehörde entsprechend diesem Gesuche die weider durch Art. 6 der Haager Übereinkunft vorgeschrie- tern Liegenschaftenverwertungen auf unbestimmte Zeit benen Zu lässigkeit der Zustellung durch die Post nithts