Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht A. - Im Konkurse von Felder & Oe, in Luzern bein Erwägung: schloss die zweite Gläubigerversammlung am 12. November 1914, die Bestimmung des Zeitpunktes der Verwer- Die Vorinstanz hat die Beschwerde der Rekurrentin tung der Aktiven der Konkursverwaltung zu überlassen. mit Recht abgewiesen. Nach Art. 6 der Haager Ueber- Diese nahm nun die Verwertung einiger Liegenschaften einkunft betreffend Zivilprozessrecht vom 17. Juli 1905 vor.