Die Schuldbetreibungs- und 'Konkurskammer zieht .1,. - Im Konkurse von Felder & oe, in Luzern beschloss die zweite Gläubigerversammlung am 12. Novemin Erwägung: ber 1914, die Bestimmung des Zeitpunktes der Verwer- Die Vorinstanz hat. die Beschwerde der Rekurrentin tung der Aktiven der Konkursverwaltung zu überlassen. mit Recht abgewiesen. Nach Art. 6 der Haager Deber- Diese nahm nun die Verwertung einiger Liegenschaften einkunft betreffend Zivilprozessrecht vom 17. Juli 1905 vor.