Wenn in einem Konkurse die zweite Gläubigerversammlung C. - Diesen Entscheid hat die Rekurrentin am 19.Juni es der Konkursverwaltung überlässt, den Zeitpunkt der 1915 unter Erneuerung ihres Begehrens an das Bundes- Verwertung auszuwählen, so können die Aufsichtsbehörden hierüber nichts bestimmen. gericht weitergezogen. Die Schuldbetreibungs- und 'Konkurskammer zieht .1,.