R - Hiegegen erhob die Rekurrentin Beschwerde mit AS (1 U! - 1915 15 und Konkurskammer. N° 45. 211 21'0 Entscheidungen der Schuldbetre1bungs- ändern. da sie nach ihrer Einleitung nur den Zweck hat, dem Begehren, die Betreibung sei einzustellen. Sie machte «die gegenwärtig für die Übermittlung der gerichtlichen geltend, dass die erwähnte Zuste~ung nach Art: 2 oder aussergerichtlichen Aktenstücke . . . .