In einer Arrestbetreihung gegen die Rekurrentin machen und sie vor Irrtümern über die wirkliche Ver- Witwe Marie Christ-Eisen ring in Gagny bei Paris stellte mögenslage des letztem zu bewahren. Die Eintragung dieser das Betreibungsamt Basel-Stadt durch die Post bezweckt demnach lediglich festzustellen, dass die Sachen, am 28. April 1915 die Mitteilung des Verwertungsauf die sie sich bezieht; nicht im Eigentum des Käufers begeIIrens zu. R - Hiegegen erhob die Rekurrentin Beschwerde mit AS (1 U!