publik machen soUe, dass die gekauften Sachen nicht entgegenstehenden Bedenken im Sinne der Ausführungen sein Eigentum seien. Die Verweigerung dtr Vormerkung des Rekurrenten aus diesem Grunde - zur Vermeidung könnte daher höchstens die nachteilige Folge haben, eines dem Zessionar andernfalls drohenden Rechtsverdass der ursprünglich Eingetragene den Eintrag unbe- lustes - zuzulassen. rechtigter Weise gegen den Willen seines Zessionars Demnach hat die Schuldbetreihungs- u. Konkurskammer löschen lassen könnte.