Anhaltspunkte dafür bietet, dass man die Eintragung&- verpfändet werden könnten, so sei die Abtretung bezw. pflicht auch hierauf habe erstrecken wollen, darf es da- Verpfändung bei Erfüllung der übrigen materiellen Vor- her füglich als ausgeschlossen gelten, dass die Gerichte aussetzungen offenbar auch ohne Vormerkung im Register die Giltigkeit einer solchen Abtretung von der Vormergiltig, da der Eintrag im letzteren lediglich Täuschungen kung im Register abhängig machen könnten, so dass kein über die Kreditwürdigkeit des Käufers verhindern, d. h. Anlass besteht, die letztere trotz der ihr im übrigen