208 Entscheidungen der Schuldbetreibungsund Konkurskammer. N° 44. 209 ZU erfüllen wären, verschieden gestalten müssten. Nun sei aber jene Vorfrage keineswegs ohne weiteres liquid stehen. Eine weitere Bedeutu'Dg hat sie nicht. Insbesondere und könne, weil nicht dem Verfahrens- sondern dem begründet sie keine Va-mutung dafür, dass die als Vermateriellen Recht angehörend, nicht vOn den Aufsichts- äUS5el'er bezw.