Verpfändung tragung des Eigentumsvorbehalts sei allerdings not- verlangt werden, sich natürlich auch die Formalien, wendig, damit er wirksam werde und das Eigentum. das welche für die Bewilligung ihrer Vormerkung im Register 208 Entscheidungen der Schuldbetreibungsund Konkurskammer. N° 4.4. 209 ZU erfüllen wären, verschieden gestalten müssten. Nun sei aber jene Vorfrage keineswegs ohne weiteres liquid stehen. Eine weitere Bedeutu'ng hat sie nicht.