merkung im Register sei ein konstitutives Erfordernis behörde ausführte: die Zulassung solcher Vormerkungen der Abtretung und mangels ihrer Vornahme die letztere würde einf'n präjudiziellen Entscheid darüber vorausungiltig. Arein nicht darauf komme es an, ob die Ein- setzen, ob und inwiefern überhaupt die Rechte aus dem tragung von diesem Gesichtspunkt aus «nützlich », son- Eigentumsvorbehalt abgetreten bezw. verpfändet werden dern ob sie notwendig oder doch sonst vorgesehen sei. könnten, da je nach den Voraussetzungen, die für die Dies sei mit der ersten Instanz zu verneinen. Die Ein- Giltigkeit einer solchen Abtretung bezw. Verpfändung