ihn unter deI Die Frage, ob die Abtretung bezw. Verpfändung der Rubrik «Veräusserer» bei den betreffenden Einträgen als Rechte aus einem Eigentumsvorbehalte im Eigentums- Rechtsnachfolger der Firma Lüde's Witwe vorzumerken. vorbehaltsregister vorzumerken sei, ist vom Bundes- Das Amt lehnte jedoch die verlangte Vormerkung als gericht bereits vor einiger Zeit im Anschluss an eine überflüssig und unzulässig ab.