Die Abtretung bezw. Verpfändung der Rechte aus einem ein- einzig, ob das Eigentumsrecht in einer Weise übertragen getragenen Eigentumsvorbehalte ist nicht im Eigentums- . worden sei, wie Eigentum an Sachen, die sieh im Besitze vorbehaltsregister vorzumerken. Dritter befinden, übertragen werden könne (Art. 714 und A. - Die Firma J. Lüde's Witwe in Zürich hatin den 924 ZGB). Die Weigerung des Amtes, die verlangte Vor- Jahren 1912-1914 beim Betreibungsamt Zürich 2 eine merkung vorzunehmen, sei demnach begründet. Anzahl von Eigentumsvorbehalten zu ihren Gunsten B. -