Nach Art. 123 S~hKG und Art. 1 der Kriegsnovelle seien zur 2. Entsoheid vom 16. J'anuar 1915 i. S. Erlangung des Aufschubes Ratenzahlungen von einem Weder-Lauper. Viertel oder Achtel der Betreibungssumme zu machen. Unter der Betreibungssumme sei der Forderungsbetrag Art. 123 SchKG und 1 Kriegsnovelle z. SchKG. N~ch der samt den Zinsen und Betreibungskosten zu verstehen und Anordnung der Verwertung <;